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Marmelade mit Chiasamen kommt ganz ohne Zucker aus, denn für den nötigen Geliereffekt sorgen die kleinen Samen. Das macht Chia-Marmelade zum idealen Fruchtaufstrich für Superfood-Fans, die sich gerne möglichst clean und kalorien- sowie kohlenhydratarm ernähren möchten. Damit sind deine liebsten Früchte und ein paar Superfoods aus unserem Shop alles, was du für eine leckere Marmelade mit Chiasamen benötigst. Wir verwenden Erdbeeren und Himbeeren, aber du kannst auch jede andere Obstsorte für unsere Chiasamen-Marmelade verwenden. Wenige Zutaten ergeben eine einfache und vor allem schnelle Zubereitung: Anstelle des aufwendigen, langwierigen Einkochens der Früchte, das für eine klassische Marmelade nötig ist, brauchst du die Früchte deiner Wahl nur pürieren und mit den Chiasamen verrühren und bei Bedarf mit ein wenig Xylit süßen. Den Rest der Arbeit erledigen die schwarzen Körnchen ganz von allein, indem sie im Fruchtmus aufquellen und so eine angenehm streichfähige Chia-Marmelade entstehen lassen – dafür reichen schon 15 Minuten! Das Beste an dieser Vorgehensweise: Die Vitamine und Mineralien im Obst bleiben dir ebenfalls erhalten! So kannst du jeden Morgen vor dem Frühstück noch ganz schnell eine frische Marmelade mit Chiasamen zubereiten und beispielsweise selbst gebackene Chia-Brötchen damit bestreichen. Falls dabei mal etwas übrig bleibt, kannst du die Chia-Marmelade bis zu zwei Tage im Kühlschrank aufbewahren.
Arbeitszeit 25 Min.
Kategorien Snacks
Portionen 4

Equipment

  • Pürierstab

Zutaten
  

Anleitung
 

  • Püriere die Beeren in einem hohen Becher.
  • Streiche den so entstehenden Beerenpüree durch ein feines Sieb, wenn du keine Stückchen in deiner Marmelade magst.
  • Mische das Fruchtmus anschließend mit dem Xylit und den Chiasamen.
  • Lasse diesen Mix mindestens 15 Minuten lang quellen, bis ein streichfähiger Aufstrich daraus entsteht – fertig ist die Chia-Marmelade!

Schon gewusst?

Wenn wir hierzulande von Marmelade sprechen, meinen wir damit per Definition eigentlich oftmals Konfitüre. Dabei handelt es sich um einen Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten. Der Begriff Marmelade hingegen ist laut einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2003 offiziell nur noch für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten wie Grapefruits, Orangen oder Zitronen zulässig. Darüber hinaus sind für Marmeladen 200 Gramm Fruchtgehalt pro einem Kilogramm Marmelade vorgeschrieben. Alle anderen Aufstriche aus mit Zucker eingekochten Früchten sind demnach Konfitüren. Der vorgeschriebene Fruchtgehalt hängt dabei von der jeweiligen Obstsorte ab.
Hinweise bio, eifrei, glutenfrei, keine Süßungsmittel, keine Zusatzstoffe, laktosefrei, milchlaktosefrei, nussfrei, ohne Alkohol, ohne Gentechnik, ohne Transfette, sojafrei, vegan