Wenn wir hierzulande von Marmelade sprechen, meinen wir damit per Definition eigentlich oftmals Konfitüre. Dabei handelt es sich um einen Brotaufstrich aus Zucker und eingekochten Früchten. Der Begriff Marmelade hingegen ist laut einer EU-Verordnung aus dem Jahr 2003 offiziell nur noch für Fruchtaufstriche aus Zitrusfrüchten wie Grapefruits, Orangen oder Zitronen zulässig. Darüber hinaus sind für Marmeladen 200 Gramm Fruchtgehalt pro einem Kilogramm Marmelade vorgeschrieben. Alle anderen Aufstriche aus mit Zucker eingekochten Früchten sind demnach Konfitüren. Der vorgeschriebene Fruchtgehalt hängt dabei von der jeweiligen Obstsorte ab.
Hinweise bio, eifrei, glutenfrei, keine Süßungsmittel, keine Zusatzstoffe, laktosefrei, milchlaktosefrei, nussfrei, ohne Alkohol, ohne Gentechnik, ohne Transfette, sojafrei, vegan